Ausgabe vom 13.01.2001 Seite 34
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Alkohol ist absolut tabu Auf langen Flügen sind Fruchtsäfte eine Maßnahme gegen Thrombose. Foto peperhowe Urlauber können den vollen Reisepreis zurückfordern, wenn entgegen der Zusicherung nicht mit der Maschine einer deutschen Fluggesellschaft geflogen wird. Das Landgericht Köln hielt es für unerheblich, dass beide in Frage stehenden Fluggesellschaften die gleichen Flugzeuge haben, dass diese jeweils in Deutschland gewartet werden und alle Piloten denselben Standard haben. Die Unzumutbarkeit sei nicht nach objektiven, sondern nach subjektiven Kriterien zu beurteilen, heißt es in der von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt herausgegebenen Zeitschrift Reise Recht aktuell unter Berufung auf das Urteil. Im verhandelten Fall wollte eine Urlauberin wegen eines früheren traumatischen Erlebnisses nicht wieder mit einer ausländischen Fluggesellschaft fliegen. Da es sich um einen erheblichen Reisemangel handelte, konnte der Vertrag gekündigt werden. Aktenzeichen HS 200 99 Wird ein Pauschalurlauber von seinem Hotel aufgefordert, den Hotelpreis ein zweites Mal zu zahlen, hat er nicht nur Anspruch auf Rückzahlung, sondern auch auf Preisminderung. Das Amtsgericht Hamburg Altona bezifferte die Minderung auf zehn Prozent des Reisepreise. Ein Hotel in Afrika ...
