Ausgabe vom 05.07.2023 Seite 7

Suchbegriffe 05.07.2023    7


Kartellamt darf Meta Datenaustausch verbieten Facebooks Konzernmutter verliert vor dem EuGH Luxemburgdpa Facebooks Mutterkonzern Meta hat vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Kartellbehörden dürfen bei ihren Wettbewerbsuntersuchungen auch die Einhaltung von Datenschutzvorschriften prüfen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Damit durfte das deutsche Bundeskartellamt dem Facebook-Konzern die Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten.Melden sich Nutzer bei Facebook an, stimmen sie den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und auch den Richtlinien für die Verwendung von Daten und sogenannten Cookies zu. Meta erfasst demnach Daten über die Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Plattform und ordnet sie den Facebook-Konten der Nutzer zu.Die Daten außerhalb des sozialen Netzwerks betreffen zum einen Informationen über den Aufruf dritter Websites und zum anderen solche über die Nutzung anderer Plattformen, die ebenfalls zum Meta-Konzern gehören, etwa Instagram und WhatsApp. Ziel war, die Werbung für Facebook zu personalisieren.Indes wird Elon Musks Twitter bald auf seinen potenziell gefährlichsten Herausforderer treffen: Der mit Spannung erwartete Twitter-Konkurrent des Facebook-Konzerns Meta geht ...