Ausgabe vom 03.08.2024 Seite 4

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Wahlrecht bleibt vorerst unverändert Es habe grundsätzlich unterschiedliche Bewertungen zwischen Ampel und Union gegeben, die in der noch zur Verfügung stehenden Zeit vor der Bundestagswahl nicht auszuräumen seien, hieß es. Die nächste Bundestagswahl soll im September 2025 stattfinden.Das Gericht hatte die Aufhebung der Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt und diese Regelung wieder in Kraft gesetzt. Damit gilt weiter, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Ein weiteres Kernstück der Reform, die Begrenzung des Bundestages auf 630 Abgeordnete und den Wegfall der Überhangmandate, haben die Richter dagegen bestätigt. Ausgaben für Soziales kräftig gestiegen Gestiegene Aufwendungen für die Pflege haben im vergangenen Jahr die Ausgaben für Sozialleistungen kräftig steigen lassen. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden vom Freitag stieg der Gesamtbetrag für Sozialhilfe 2023 um 18 Prozent auf 17,6 Milliarden Euro. Ausgaben für die Hilfe zur Pflege stiegen demnach am stärksten, nämlich um 27,4 Prozent auf knapp 4,5 Milliarden Euro. Zweiter Akt im Haushaltsdrama Warum die ...