Ausgabe vom 06.08.2024 Seite 23

Suchbegriffe 06.08.2024    23


Verwirrende Warnhinweise zu Alcopops Sie schmecken zuckersüß, sind oft bunt verpackt und haben zwischen 1,2 und 10 Promille: Genau diese Kombi macht Alcopos für junge Leute so attraktiv ? und gefährlich. ?Der süße Geschmack überdeckt den Alkohol. Weil die Drinks auch noch aussehen wie harmlose Softdrinks, vergessen das die Jugendlichen oft?, heißt es von Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern.Damit das nicht zu einem übermäßigen Konsum führt, müssen die Alcopops seit 2004 den Hinweis tragen: ?Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz?. Allerdings sind nicht alle alkoholischen Mischgetränke von dieser Regelung betroffen. ?Es gibt nicht ganz nachvollziehbare Ausnahmen?, sagt Krehl. Sie nennt etwa Biermischgetränke wie Radler, die keinen Warnhinweis aufgedruckt haben müssen, obwohl sie häufig 2,5 Prozent Alkohol enthalten.Aber auch Mischgetränke mit über 10 Prozent Alkohol wie etwa Wodka-Lemon-Drinks fallen aus der Regelung. ?Sie müssen diesen Hinweis nicht tragen?, so Krehl. Das leuchtet ihr nicht ein. Denn hätte ein Wodka-Lemon-Getränk nur drei Prozent Alkohol, wäre der Hinweis wieder verpflichtend. Beim schnellen Blick könne es zu Verwechslungen oder Fehleinschätzungen kommen.dpa Nachrichten Wann Kälte bei Arthrose ...