Ausgabe vom 19.11.2024 Seite 16

Suchbegriffe 19.11.2024    16


Am Jahresende droht das Aus Schornsteinfeger informieren über die Rechtslage bei alten Öfen RHEINE. Seit einigen Jahren gelten bestimmte Emissionswerte und Wirkungsgrade für Kamin-, Kachelöfen und Co. Halten sie die Grenzwerte gemäß Typenprüfung nicht ein oder fehlt ein Nachweis, müssen sie bis Ende des Jahres ausgetauscht, nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Alternativ kann der Schornsteinfeger eine Messung vornehmen, um festzustellen, ob die Grenzwerte eingehalten werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Welche Öfen sind betroffen? Seit dem Jahr 2010 gelten im Rahmen des Immissionsschutzes strengere Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte für Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe. Gemeint sind hiermit hauptsächlich klassische Kamin-, Kachelöfen oder Heizkamine, die vorrangig ihren Aufstellraum erwärmen und meistens mit Scheitholz befeuert werden. Das Baujahr entscheidet : Der Gesetzgeber hat für bereits bestehende Öfen abhängig von ihrem Alter Übergangsfristen eingeräumt. Am 31. Dezember 2024 endet nun die letzte Übergangsfrist. Sie betrifft Öfen mit Baujahr vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010. Hält ein Ofen ...