Ausgabe vom 19.11.2024 Seite 16
Suchbegriffe 19.11.2024 16
Am Jahresende droht das Aus Schornsteinfeger informieren über die Rechtslage bei alten Ãfen RHEINE. Seit einigen Jahren gelten bestimmte Emissionswerte und Wirkungsgrade für Kamin-, Kachelöfen und Co. Halten sie die Grenzwerte gemäà Typenprüfung nicht ein oder fehlt ein Nachweis, müssen sie bis Ende des Jahres ausgetauscht, nachgerüstet oder auÃer Betrieb genommen werden. Alternativ kann der Schornsteinfeger eine Messung vornehmen, um festzustellen, ob die Grenzwerte eingehalten werden, heiÃt es in einer Pressemitteilung des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Welche Ãfen sind betroffen? Seit dem Jahr 2010 gelten im Rahmen des Immissionsschutzes strengere Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte für Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe. Gemeint sind hiermit hauptsächlich klassische Kamin-, Kachelöfen oder Heizkamine, die vorrangig ihren Aufstellraum erwärmen und meistens mit Scheitholz befeuert werden. Das Baujahr entscheidet : Der Gesetzgeber hat für bereits bestehende Ãfen abhängig von ihrem Alter Ãbergangsfristen eingeräumt. Am 31. Dezember 2024 endet nun die letzte Ãbergangsfrist. Sie betrifft Ãfen mit Baujahr vom 1. Januar 1995 bis einschlieÃlich 21. März 2010. Hält ein Ofen ...
