Ausgabe vom 08.07.2025 Seite 22
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Hinterbliebenenrente: Freibetrag gestiegen Wer eine Hinterbliebenenrente bezieht, kann selbst bis zu einem festgelegten Freibetrag hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Seit dem 1. Juli liegt dieser Freibetrag höher als zuvor. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) aufmerksam. Eine Rolle spielen ab sofort erst Gesamtnettoeinkünfte, die über 1076,86 Euro pro Monat liegen. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind steigt der Freibetrag um weitere 228,40 Euro pro Monat an. Ãbersteigt das Nettoeinkommen den jährlich neu festgelegten Freibetrag, wird der darüber liegende Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Hinterbliebenenrente entsprechend gekürzt. Waisen selbst sind von der Regelung ausgenommen. Ihr Zuverdienst kann unbegrenzt hoch sein. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Vorjahres-Nettoeinkommens. Herangezogen werden also die Verdienste des Zeitraums vom 1. Januar bis 31.â Dezember 2024 â selbst dann, wenn die Einkünfte in der Zwischenzeit gestiegen sind. Weitere Informationen zum Thema stellt die Deutsche Rentenversicherung im Netz bereit. Alternativ kann das Infomaterial auch bestellt werden.dpaSo kommen Pflanzen gut durch den Sommer Wie viel Wasser braucht der Garten in den Sommermonaten? Der Bund für Umwelt ...