Ausgabe vom 04.10.2025 Seite 18

Suchbegriffe 04.10.2025    18


Mehr Schutz für Überweisungen Mit neuer Regelung zur IBAN-Empfänger-Überprüfung soll der europäische Zahlungsverkehr sicherer werden RHEINE. Ab Donnerstag, 9. Oktober, tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die den Zahlungsverkehr innerhalb Europas sicherer machen und betrügerischen Machenschaften vorbeugen soll. Alle Banken und Sparkassen sind dann verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den Namen und die IBAN des Zahlungsempfängers automatisch abzugleichen, bevor die Transaktion ausgeführt wird. Die Regelung trägt den Namen „Verification of Payee“ (VoP), auf Deutsch „Empfängerüberprüfung“. Sie betrifft Privatpersonen sowie Unternehmen. Unabhängig davon, ob eine Überweisung per App, Online Banking oder mit einer Zahlungssoftware beauftragt wird: Das System prüft künftig sofort, ob Name und IBAN übereinstimmen. Bei einer Abweichung erscheint unmittelbar ein Hinweis. Zahlende haben so die Möglichkeit, die Angaben zu kontrollieren und die Überweisung gegebenenfalls abzubrechen. Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr: Die neue Verordnung ist ein bedeutender Schritt in Richtung mehr Sicherheit und Transparenz im Zahlungsverkehr. Täglich versuchen das Vertrauen zu missbrauchen. Mit dieser Verifizierung ...