Ausgabe vom 04.10.2025 Seite 20

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Kein Dauerwohnrecht gegeben Petitionsausschuss bestätigt den juristischen Standpunkt der Stadt Rheine beim Wochenendhausgebiet in Elte -pn- RHEINE-ELTE. Neun Jahre hat sich das Verfahren vor dem Petitionsausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen hingezogen. Jetzt bekam die Stadt Rheine auf ganzer Linie Recht. Wie Elke Jaske, Fachbereichsleiterin Planen und Bauen, im Stadtentwicklungsausschuss mitteilte, hatte im Jahr 2016 ein Bewohner des Wochenendhausgebietes unweit der Bockholter Emsfähre in Elte gefordert, dieses in ein Wohngebiet umzuwandeln. „Damit sollte die Legalisierung des Dauerwohnens einhergehen“, erläuterte Jaske. Das sah das Landtagsgremium anders und lehnte es ab, der Landesregierung, im vorliegenden Fall ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zuständig, Maßnahmen zu empfehlen. Der Petitionsausschuss, an den Bürger sich in allen Angelegenheiten wenden können, hat den Planungsprozess der Landesregierung sowie der Rheiner Fachverwaltung langjährig begleitet und abschließend geprüft. In der Stellungnahme hieß es: „Er kommt nicht umhin, festzustellen, dass die Ausgestaltung des im Regionalplan als ‚Allgemeiner Siedlungsbereich‘ bezeichnete Bereich mit Zweckbindung ...