Ausgabe vom 24.10.2025 Seite 20
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Steuerüberweisung: Empfänger prüfen Steuernachzahlung oder Vorauszahlung fällig? Seit dem 9. Oktober 2025 muss man bei einer solchen Ãberweisung genau hinschauen. Entscheidend ist nicht nur, dass die IBAN passt. Auch der Name des Empfänger-Finanzamts sollte exakt stimmen. Sonst kann es bei der Verarbeitung der Zahlung zu Problemen kommen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Der Grund: Seit der im Oktober EU-weit eingeführten Empfänger-Ãberprüfung (Verification of Payee, VoP) setzen einzelne Bundesländer spezifische Anforderungen um. Wird nicht der korrekte Kontoname des Finanzamts angegeben, kann es passieren, dass die Zahlung nicht automatisch verarbeitet werden kann und das Finanzamt nachhakt. Die VoP kann Verbrauchern dabei helfen, Fehler zu vermeiden. Stimmen die Angaben in der Ãberweisung nicht exakt mit denen des Empfängers überein, werden sie nämlich darauf hingewiesen â und bekommen unter Umständen den korrekten Namen des Kontoinhabers angezeigt. Dann heiÃt es: nachbessern. Nur wenn die Prüfung ergibt, dass der korrekte Name zur IBAN eingegeben wurde, sollte man die Ãberweisung final freigeben.dpaKleingeld horten ist kein Problem Zu Sparzwecken ausgewählte oder gar sämtliche Münzen über ...
