Ausgabe vom 24.10.2025 Seite 22
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Pläne für Krematorium vorerst auf Eis Juristischer Streit um Projekt in Ochtrup geht vor das Bundesverwaltungsgericht: Investoren äuÃern sich OCHTRUP. Der juristische Streit um das geplante Krematorium in Ochtrup geht in eine neue Runde. Als Nächstes beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall. Noch im Juni schien alles klar: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied, dass der Bebauungsplan âAm Langenhorster Bahnhofâ wirksam ist. Gegen den Bau im Industriegebiet hatten eine Anwohnerin und eine Firma geklagt. Schwerlastverkehr und Industrielärm seien nicht die richtige Umgebung für den letzten Weg, hatten sie kritisiert. Nach Ansicht des Gerichts hat die Stadt bei ihrer Planung die Nachbarn aber ausreichend berücksichtigt. Die Festsetzung eines Sondergebiets für Anlagen und Einrichtungen zum Betrieb eines Krematoriums ohne Abschiedsräume sei rechtmäÃig. Eine Revision lieÃen die Richter am OVG nicht zu. Dagegen haben die Antragssteller im September Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben. âDie Beschwerde liegt beim vierten Senat zur Prüfungâ, bestätigt eine Sprecherin des Gerichts. Wie lange die Prüfung dauert, konnte sie nicht sagen. Im vergangenen ...
