Ausgabe vom 25.10.2025 Seite 18

Suchbegriffe 25.10.2025    18


Zahlungen sicherer machen Seit Oktober sind Banken zum IBAN-Abgleich bei Geldüberweisungen verpflichtet RHEINE. Viele Betrugsmaschen basieren darauf, Geldsummen nur vermeintlich an die rechtmäßigen Empfänger zu senden. In Wahrheit wird das Geld umgeleitet und landet auf Konten von Betrügern. Die Opfer haben meist nur geringe Chancen, das Geld bei ihrer Bank zurückzuerhalten. Einer der Gründe: eine Gesetzeslücke. Der Abgleich von IBAN und Empfängername war in der EU nicht vorgeschrieben. Seit dem 9. Oktober ändert sich das. Banken und Sparkassen sind nun verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte Empfängerüberprüfung gilt dann für nahezu alle Überweisungen in Euro, egal, ob per Online-Banking oder am Schalter, und auch für Echtzeitüberweisungen. Der Fachbegriff lautet „Verification of Payee“ (VoP). Laura Egberink, Leiterin der Beratungsstelle Rheine der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, was die EU-Verordnung konkret im Alltag bedeutet. Wie läuft die Überprüfung ab? Das Verfahren wird im Hintergrund abgewickelt. Wenn eine Bank oder Sparkasse eine Überweisung zur Ausführung erhält, fragt sie bei der Bank der ...