Ausgabe vom 27.10.2025 Seite 1

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Distanzunterricht nicht nur bei Sturm und Glatteis Schulen in NRW sollen mehr Möglichkeiten bekommen, Kinder zu Hause lernen zu lassen Düsseldorf. Nicht nur eine Pandemie oder Unwetter, Sturm und Glatteis sollen künftig ein Grund dafür sein, dass Schulen in NRW ihre Schüler in den Distanzunterricht schicken können. Auch Ereignisse wie ein Wasserrohrbruch, zu kalte Klassenzimmer, „Bedrohungslagen“ oder besonders bedeutsame Veranstaltungen sollen dafür infrage kommen. Das besagt der Entwurf einer Verordnung, den Bildungsministerin Dorothee Feller (CDU) der Politik im Landtag vorlegt. Dem Papier zufolge geht es um „Notfallkonstellationen“. Denkbare Szenarien wären etwa Brand- oder Wasserschäden, Asbestbelastung oder ein Heizungsausfall im Winter, der sich nicht direkt beheben lässt. Auch an Risiken, die gar nicht direkt von der Schule ausgehen, wird gedacht: „akute Bedrohungslagen“, Katastrophen, ein Großbrand im Umfeld. Es muss sich aber auf jeden Fall um unvorhersehbare Probleme handeln, die ein Gesundheitsrisiko für Menschen bedeuten. Und dann soll das Lernen zu Hause in der Regel für maximal fünf Tage anvisiert werden. „Der Distanzunterricht soll in diesen Fällen lediglich eine kurze Zeitspanne ...