Ausgabe vom 25.11.2025 Seite 2
Suchbegriffe 25.11.2025 2
Härtere Strafen für Einsatz von K.-o.-Tropfen berlin Eine Vergewaltigung nach Verabreichung von K.-o.-Tropfen soll künftig mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis geahndet werden. Das sieht ein am Montag veröffentlichter Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der nun innerhalb der Regierung, mit Experten und anschlieÃend vom Bundestag noch beraten werden muss. Hubig will im Strafgesetz klarstellen, dass der Einsatz betäubender Mittel als ebenso gefährlich betrachtet wird wie der Einsatz einer Waffe. Bislang gelten K.-o.-Tropfen nicht als âgefährliches Werkzeugâ im Sinne des Gesetzes, erläuterte das Justizministerium. Ein Sexualdelikt nach der Betäubung einer Frau werde daher nicht als âschwere Formâ des Ãbergriffs gewertet und nur mit einer Mindeststrafe von drei Jahren Gefängnis geahndet. Wie aus einer Statistik des Bundeskriminalamts hervorgeht, wurden im Jahr 2024 19.000 Frauen in Deutschland Opfer einer Vergewaltigung, eines sexuellen Ãbergriffs oder von sexueller Nötigung.Renten-Einigung bis Jahresende? Keiner der Beteiligten will von seinen Forderungen lassen â aber die Koalition gibt sich betont zuversichtlich berlin Trotz ihres andauernden Rentenstreits zeigt ...
