Ausgabe vom 26.11.2025 Seite 21

Suchbegriffe 26.11.2025    21


Wechselmodell ändert Unterhaltspflicht Ein Wechsel des Betreuungsmodells kann die Unterhaltspflicht verändern. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az: 5 UF 49/23) weist die AG Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hin. Im konkreten Fall wurden die Eltern eines Elfjährigen geschieden. Zunächst lebte das Kind bei der Mutter. Das Familiengericht verpflichtete den Vater, 46 Prozent des Mindestunterhalts (abzüglich halben Kindergelds) zu zahlen. Später änderten beide Eltern ihr Betreuungsmodell für das Kind, betreuten den Jungen zu gleichen Teilen. Daraufhin reduzierte der Vater seine Zahlungen und übernahm während seiner Betreuungszeiten sämtliche Kosten für Essen, Kleidung, Schule und Freizeit. Den Wert dieser Leistungen schätzte er auf 300 Euro monatlich. Da beim Wechselmodell beide Eltern barunterhaltspflichtig sind, beantragte der Vater, für den Zeitraum von mehr als einem Jahr keinen zusätzlichen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Das Gericht gab ihm recht: Bei einem Einkommen von 1500 Euro im Monat sei sein Anteil am Mindestunterhalt bereits durch seine Naturalleistungen abgedeckt. dpaMieterhöhung nicht ungeprüft zustimmen Mieterhöhung im Briefkasten gelandet? Dann sollten Sie dieser nicht einfach ...