Ausgabe vom 30.05.2026 Seite 2
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Urteil gegen Klette wird überprüft Verden Das Urteil gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wird vorerst nicht rechtskräftig. Nach der Verteidigung hat auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, wie ein Sprecher der Behörde mitteilte. Die Staatsanwaltschaft will erreichen, dass der Ãberfall auf einen Geldtransporter 2015 nahe Bremen als versuchter Mord gewertet wird. Aus Sicht des Gerichts war die Tat kein versuchter Mord, sondern ein versuchter bewaffneter Raubüberfall. Die Revision der Staatsanwaltschaft richtet sich auch gegen die Gesamtstrafe, denn die Anklagebehörde fordert eine 15-jährige Haftstrafe. Das Gericht verurteilte Klette zu 13 Jahren Gefängnis. AfD-Europapartei: Hinweise auf VerstöÃe Brüssel Die Ãberwachungsbehörde für europäische Parteien hat Hinweise auf mögliche VerstöÃe gegen EU-Grundwerte durch die Europapartei der AfD. Ein Schreiben der Behörde mit den vorliegenden Fakten ging bei der EU-Kommission ein, wie ein Sprecher bestätigte. Auch das Europaparlament und der Rat der Mitgliedsstaaten bekamen das Dokument. Die von der AfD mitgegründete Organisation Europa der souveränen Nationen (ESN) könnte ihre Registrierung als europäische Partei und damit EU-Fördermittel ...
