Ausgabe vom 30.05.2026 Seite 18

Suchbegriffe 30.05.2026    18


Schimmel ist ein häufiger Streitpunkt Das Verhalten des Mieters spielt eine wichtige Rolle RHEINE. Schimmel in Wohnungen zählt zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern – weil Vermieter oft falsches Lüften verantwortlich machen, während Mieter auf bauliche Mängel verweisen. Orientierung geben die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass es bei Schimmel wesentlich auf das Baualter und die damals geltenden technischen Regeln ankommt. In älteren Häusern sind die Wände häufig schlechter gedämmt, sodass Kältebrücken entstehen, an denen sich Feuchtigkeit sammelt und Schimmel bildet. Entspricht dieser Zustand dem früheren Baustandard und wurden die Vorschriften eingehalten, liegt in der Regel kein Mangel der Wohnung vor. Der Vermieter muss zwar auftretenden Schimmel beseitigen, ist aber ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, einen Altbau energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Daneben spielt das Verhalten des Mieters eine wichtige Rolle. Wie oft gelüftet und geheizt werden muss, hängt vom Einzelfall ab und richtet sich insbesondere nach Baualter, Ausstattung und Nutzungsgewohnheiten. Klar ist allerdings, dass ...