Ausgabe vom 30.05.2026 Seite 36
Suchbegriffe 30.05.2026 36
Erben müssen dem Verkauf zustimmen Braunschweig/Berlin Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der letzte Wille eines Erblassers umgesetzt wird. Bevor der Nachlass aber unter den rechtmäÃigen Erben aufgeteilt wird, übernimmt der Vollstrecker den Besitz am Nachlass und verwaltet diesen. Was er dabei nicht kann: Ein zum Nachlass gehörendes Grundstück ohne Zustimmung der Erben veräuÃern â an seine eigene Ehegattin. Auf einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig (Az. https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/21b28644-0a09-4752-8c0e-d4fec9c03b5b">2 W 37/26) weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins hin. In dem konkreten Fall hatte der Testamentsvollstrecker das Grundstück, das zu dem von ihm verwalteten Nachlass gehörte, an seine Frau veräuÃert. Die daraufhin beantragte Eintragung der Auflassungsvormerkung verweigerte das zuständige Grundbuchamt jedoch mit Hinweis auf den Interessenkonflikt des Testamentsvollstreckers. aWann Meetings die Arbeit bremsen Münster Kalender voll, Ergebnisse mager: Viele Beschäftigte verbringen einen GroÃteil ihres Arbeitstags in Meetings. Und fragen sich danach, was eigentlich dabei herausgekommen ist. Das Problem liegt selten am ...
