Ausgabe vom 14.02.2000 Seite 28
Suchbegriffe 14.02.2000 28
Bebauungsplan Nr. 299, Kennwort Windpark Rheine Südwest , der Stadt Rheine hier Aufstellung und Bürgerbeteiligungsbeschluß sowie Durchführung der Bürgerbeteiligung Der Stadtentwicklungsausschuß der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2000 folgenden Beschluß gefaßt Der Stadtentwicklungsausschuss Planung und Umwelt beschließt gemäß 2 1 BauGB, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 299, Kennwort Windpark Rheine Südwest , der Stadt Rheine. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 299, Kennwort Windpark Rheine Südwest , der nachstehend bezeichnete Grundstücke Flurstücke ganz oder teilweise erfasst, liegt in einem Bereich, der wie folgt großräumig umgrenzt wird im Westen durch einen Teil der Stadt Gemeindegrenze Rheine Neuenkirchen von der L 578 Burgsteinfurter Damm bis zur Bahnstrecke Rheine Coesfeld im Norden durch einen Teil der südlichen Begrenzung der Bahnstrecke Rheine Coesfeld von der Stadt Gemeindegrenze Rheine Neuenkir chen bis zum Waldweg im Osten durch einen Teil der westlichen Begrenzung des Waldweges von der Bahnstrecke Rheine Coesfeld bis zur L 578 Burgsteinfurter Damm im Süden durch einen Teil der nördlichen Grenze der L 578 Burgsteinfurter Damm vom Waldweg bis zur Stadt Gemeindegrenze Rheine Neuenkirchen. Bezeichnung der von ...