Ausgabe vom 27.06.2023 Seite 14
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Darauf sollten Schüler achten DGB-Jugend Münsterland gibt Ratschläge und Tipps zu Ferienjobs RHEINE. Die Sommerferien in NRW haben begonnen ? und damit beginnt für viele Schülerinnen und Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend Münsterland hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.?Jede Schülerin und jeder Schüler sollte nur mit Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen?, rät Janna Frydryszek, Jugendbildungsreferentin des DGB Münsterland. ?Dieser Arbeitsvertrag muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln.? Das Jugendarbeitsschutzgesetz gebe die Bedingungen für Ferienarbeit genau vor und schreibe auch die Arbeitszeiten fest: ?Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich arbeiten und das auch nur mit Zustimmung der Eltern. Bei Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren sieht es anders aus: Hier sind bis zu acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche erlaubt.?Der Arbeitszeitraum müsse dabei zwischen 6 und 20 Uhr liegen. ?Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten ...