Ausgabe vom 25.07.2023 Seite 17

Suchbegriffe 25.07.2023    17


Mal etwas genauer hinschauen, das wollen wir in diesen Sommerwochen im Bereich Natur und Freizeit im Kreis Steinfurt. Die kleine Serie soll sechs Teile haben, die wir in zeitlich loser Reihenfolge veröffentlichen werden. Alles über die ?Handstraußregel? Es blüht doch so schön: In der Natur gelten besondere Schutzmaßnahmen für Blühpflanzen und Pilze KREIS STEINFURT. Wer kennt es nicht? Die Lust, beim Spazierengehen, Wandern oder Radfahren einen Bund Zweige oder einen Strauß aus der Natur und Landschaft mitzunehmen, wenn einem im ausgehenden Winter die Weidenkätzchen samtig entgegenstrahlen, wenn im Frühling der Bärlauch herrlich duftet, wenn im Sommer die Kornblumen, Margeriten, Goldruten oder die Wilde Möhre ihre Blütenpracht entfalten oder im Herbst die Genusspilze aus dem Boden kommen.Vermutlich haben schon viele diesem Wunsch nachgegeben und die jahreszeitlichen Produkte der Natur für die Vase oder den Teller mit nach Hause genommen. ?Grundsätzlich dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen für den persönlichen Bedarf in geringen Mengen wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen pfleglich entnommen ...