Ausgabe vom 29.12.2023 Seite 27
Suchbegriffe 29.12.2023 27
können dieses Jahr vom 28. bis 31. Dezember gekauft werden, teilt die Bezirksregierung mit. Legales Feuerwerk erkenne man an der ?CE?-Kennzeichnung betont die Bezirksregierung. und auch die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk, das ?schwarz? auf der Straße oder auf Flohmärkten angeboten wird, können nach dem Sprengstoffgesetz als Straftat geahndet werden. von der Bezirksregierung rund um den Gebrauch von Feuerwerk: Vor dem Abbrennen die Sicherheitshinweise lesen und beachten Sich nach dem Zünden von Raketen, Böllern und Fontänen schnell entfernen Bei Raketen auf sichere ?Abschussrampen? achten: schwere Sektflaschen oder am besten Flaschen in einem Flaschenkasten Raketen, Fontänen niemals unter Bäumen oder Laternen zünden Falls keine Zündung erfolgt, 15 Minuten warten, danach ggfs. bei Feuerwerksbatterien die Reservezündschnur verwenden Blindgänger nicht erneut anzünden, sondern mit Wasser übergießen Nicht mit Feuerwerkskörpern basteln, sie sind eine häufige Unfallursache Fenster und Türen zur Sicherheit geschlossen halten. Großer Andrang: Schlange bei Ladenöffnung Start des Feuerwerksverkaufs bei Thomas Philipps: Interesse nach wie vor sehr groß EMSDETTEN. Böller, Raketen, Batterien: Der sonst unschuldige Spaß für Zweibeiner, der die Welt von ...