Ausgabe vom 22.03.2024 Seite 5
Suchbegriffe 22.03.2024 5
EuGH:Fingerabdrücke auf ?Perso? rechtmäßig Trotzdem neue EU-Verordnung erforderlich Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht darin kein Problem: Fingerabdrücke dürften auf Personalausweisen gespeichert werden ? das Privatleben und die personenbezogenen Daten würden dabei trotzdem genügend geschützt, entschied das höchste europäische Gericht am Donnerstag.Vor einem Wiesbadener Gericht hatte ein Deutscher beanstandet, dass ihm kein neuer Personalausweis ohne Fingerabdrücke ausgestellt wird. Das Gericht legte den Fall dem EuGH vor zur Klärung vor, ob die Speicherung von zwei Fingerabdrücken gegen das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten verstößt.Das verneinten die Richter nun am Donnerstag. Zwar würden die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz der personenbezogenen Daten eingeschränkt, doch das sei gerechtfertigt, weil so die Herstellung von gefälschten Ausweisen und Identitätsdiebstahl bekämpft werden könne. Auch erleichtere es EU-Bürgern, ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU auszuüben.Allerdings stütze sich die Verordnung, die die Speicherung regele, auf eine falsche Rechtsgrundlage. Mit der Folge, dass nicht das korrekte Gesetzgebungsverfahren angewandt wurde. Es brauche unter anderem Einstimmigkeit unter den ...