Ausgabe vom 26.03.2024 Seite 22

Suchbegriffe 26.03.2024    22


Bestsellerliste Belletristik Sechs Fehler, die bares Geld kosten Zeit nehmen für die Steuererklärung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten bei den Werbungskosten der Anlage N die korrekte Entfernung von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angeben ? egal, ob sie mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Für den einfachen Arbeitsweg berücksichtigt das Finanzamt die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent je Kilometer.Wer mit dem Privatfahrzeug auf Dienstreise ist und die Kosten nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommt, kann diese Fahrtkosten ebenfalls steuerlich geltend machen (Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten, Anlage N). Dienstreisende können hier jeden gefahrenen Kilometer mit der Pauschale von 30 Cent je Kilometer angeben.Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen. Die Angaben dazu machen Beschäftigte in der Anlage N der Steuererklärung. Dabei könne die Pauschale ?zusätzlich zu den Arbeitsmitteln wie Laptop, Schreibtisch, Bürostuhl und nachweislich getragenen Kosten für die Miete und Nebenkosten ...