Ausgabe vom 13.04.2024 Seite 15

Suchbegriffe 13.04.2024    15


Wann Eignungstests erlaubt sind Vom Rollenspiel im Assessment-Center über Logikrätsel bis hin zu Persönlichkeitstests: Manche Arbeitgeber stellen Bewerberinnen und Bewerber gerne auf die Probe ? mithilfe diverser Eignungstests, in denen sich die Kandidatinnen und Kandidaten beweisen sollen. Aber darf ein Arbeitgeber die Eignung von Kandidatinnen und Kandidaten in solchen Tests prüfen? Und was ist alles erlaubt?Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Eignungstests in Bewerbungsverfahren einsetzen, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin. ?Die Tests müssen aber datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen.? Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem über den Zweck des Tests informiert werden ? und ihm zustimmen. Es ist also nicht alles erlaubt, was möglich ist: ?Tests, die übermäßig in die Persönlichkeitsrechte der Bewerber eingreifen, sind unzulässig?, so die Fachanwältin. Ein Eignungstest muss sich in der Regel auf die geplante Arbeitstätigkeit und die entsprechenden Anforderungen beschränken und darf zum Beispiel keine Details zum Privatleben abfragen. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss der einer Personalauswahl auf Basis von Testverfahren unter Umständen zustimmen. dpa Besser autarke Lademethode wählen Geht dem Smartphone ...