Ausgabe vom 15.05.2024 Seite 22

Suchbegriffe 15.05.2024    22


Anspruch auf Urlaubstage im Nebenjob Ob Werkstudententätigkeit, Minijob im Café oder eine kurzfristige Anstellung während der Sommerferien ? diese Beschäftigungen sind zwar keine Vollzeitjobs, trotzdem darf auch hier das Privatleben nicht zu kurz kommen. Doch was, wenn der Arbeitgeber sich weigert, Urlaubstage zu bezahlen?Das ist laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, nicht in Ordnung. Tatsächlich gilt bei allen drei Anstellungsarten: Urlaubstage müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Auch vertraglich gibt es da keine Schlupflöcher: ?Abweichende Regelungen zum Nachteil der Arbeitnehmer sind unwirksam.?Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? In der Praxis läuft das laut Oberthür dann so: Die Arbeitszeit wird in Stunden bemessen und mit einer Vollzeitstelle verglichen. Daraus ergibt sich dann ein anteiliger Anspruch auf Urlaubstage. Werden diese während der Anstellung nicht gewährt, sind sie mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen. Wie der Betrag gesenkt werden kann Krankenversicherung zu teuer Vom fehlenden Versicherungsschutz besonders häufig betroffen: Selbstständige, Freiberufler und Erwerbslose, die sich die Beiträge aufgrund schwankender oder ausbleibender Einkünfte irgendwann nicht mehr leisten können. Dabei gibt es sowohl für ...