Ausgabe vom 21.05.2024 Seite 2

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Jubel im Lager Assange: Vorerst keine Auslieferung in die USA Gericht in London gibt Berufungsantrag des Wikileaks-Gründers statt Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Der Londoner High Court gab dem Berufungsantrag des gebürtigen Australiers am Montag teilweise statt. Eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen an die USA ist damit zunächst abgewendet.Zuvor hatten Assanges Anwälte die Richter in einer knapp zweistündigen Anhörung davon überzeugt, dass der Australier seine Argumente in einem vollen Berufungsverfahren darlegen darf. Es ging vor allem um die Frage, ob sich Assange in den USA als ausländischer Staatsbürger auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen kann. Die Richter hatten die Entscheidung Ende März zunächst vertagt und Zusicherungen aus den USA gefordert. Diese überzeugten das Gericht jedoch zunächst nicht.Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Die US-Regierung wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer sehen ihn ...