Ausgabe vom 07.08.2024 Seite 16
Suchbegriffe 07.08.2024 16
Wann haften die Eltern? Bis zum siebten Lebensjahr sind Kinder grundsätzlich nicht deliktfähig Ab ihrem siebten Geburtstag können Kinder laut der Verbraucherzentrale Brandenburg sehr wohl für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass das Kind zum Zeitpunkt des Schadens reif genug war, die Gefahrensituation einzuschätzen. Ist das der Fall, können sie grundsätzlich verpflichtet werden, Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu leisten.Eva Becker gibt ein Beispiel: Ein Achtjähriger, der mit einer ihm unbekannten brennbaren Flüssigkeit hantiert, wodurch es zu einem Brandschaden kommt, wird unter Umständen nicht haftbar gemacht werden können. Einem Elfjährigen, der mit Papier und Feuerzeug zündelt, dürfte die Gefahr, die davon ausgeht, hingegen sehr wohl bewusst sein. Auf solche Feinheiten werde ein Gericht am Ende sehr sicher achten, so Becker. Das Pro-blem ist aber: Selbst wenn Kindern eine hinreichende Einsichtsfähigkeit unterstellt werden kann und mögliche Ansprüche gegen sie bestehen, können diese in der Regel nicht durchgesetzt werden. Der einfache Grund: Heranwachsende sind meist mittellos. Zwar können Schadenersatzansprüche laut Becker auch noch Jahre später geltend gemacht werden, weil sie erst nach 30 ...
