Ausgabe vom 23.08.2024 Seite 22

Suchbegriffe 23.08.2024    22


Wer hat welchen Anspruch? Grundsicherung im Überblick Zugang zum Bürgergeld hat, wer den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann und auch vorrangige Leistungen ? wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Wohngeld und Kinderzuschlag ? dafür nicht ausreichen. Voraussetzung ist zudem, dass Antragsteller grundsätzlich dazu in der Lage sind, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, haben Anspruch auf die Leistung.Der aktuelle Regelsatz beträgt 563 Euro pro Monat. Zudem übernimmt der Staat angemessene Miet- und Heizkosten sowie die Kosten für die Sozialversicherung. Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe ? etwa für Schwangere oder Alleinerziehende. Sonstige Erleichterungen wie die Befreiung von Rundfunkgebühren und ein Sozialticket für den ÖPNV gibt es oft on top.Bis auf wenige Ausnahmen ? wie etwa ein mögliches Pflegegeld ? werden sämtliche Einnahmen, also Lohn, Kindergeld und Unterhalt, vom Leistungsanspruch abgezogen. Außerdem müssen Vermögen oberhalb von 15 000 Euro pro Person zunächst für den eigenen Lebensunterhalt aufgewendet werden. Nur im ersten Jahr gilt eine Karenz. Hier müssen nur Vermögen über 40 000 Euro ...