Ausgabe vom 21.10.2024 Seite 16
Suchbegriffe 21.10.2024 16
Wer fegt die Blätter weg? Versicherung informiert über Rechte und Pflichten beim Herbstlaub RHEINE. War gerade eben alles noch so schön grün, geht?s jetzt langsam wieder in Richtung kahl. Wenn der Herbst kommt, fliegen die Blätter nicht nur überall herum, sie können, wenn es dann auch noch nass und regnerisch wird, gefährlich rutschig werden. Deshalb muss Herbstlaub auch von Straßen und Gehwegen entfernt werden. Die Frage ist nur: Wer muss es machen? Tobias Klingelhöfer, Experte der Versicherung Arag, verrät, wer wann und wie oft für das Laubfegen verantwortlich ist. Denn das ist ziemlich klar festgelegt. Grundsätzlich gilt: Für das Laub auf öffentlichen Straßen ist die Gemeinde oder die Stadt zuständig. Auf Gehwegen und Privatstraßen sind die Grundstückseigentümer in der Pflicht, das Laub zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Krankheit, Urlaub und Alter sind aus rechtlicher Sicht keine Entschuldigung, das Laub einfach liegen zu lassen. Es können aber auch Unternehmen, sogenannte Drittparteien, damit beauftragt werden, wie das oft bei Mietshäusern der Fall ist. Aber auch Mieter können in der Pflicht sein, wenn es im Mietvertrag so festgehalten ist. Jeder ist für das Laub zuständig, das in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Da spielt es keine Rolle, ...