Ausgabe vom 11.11.2024 Seite 20

Suchbegriffe 11.11.2024    20


Kein Anspruch auf bestimmte Technik Recht auf schnelles Internet − so fordern Sie es ein Bitte mehr Bandbreite: Für Haushalte in Deutschland gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Mindesttempo bei der Internetverbindung. Sind sie nicht damit versorgt, können Betroffene sich bei der Bundesnetzagentur melden. Diese wird im Zweifel tätig und verpflichtet Anbieter, Abhilfe – also schnelleres Internet – zu schaffen. Darauf weist das Telekommunikationsportal „teltarif.de“ hin. Die wichtigsten Details zusammengefasst: Was steht einem zu? Im Allgemeinen werden die entsprechenden Passagen im Telekommunikationsgesetz als „Recht auf schnelles Internet“ bezeichnet. Wobei „schnell“ eher relativ ist. Aktuell gelten laut Bundesnetzagentur folgende Vorgaben: - Downloadgeschwindigkeit: mindestens 10 Megabit pro Sekunde (MB/s) - Upload-Rate: mindestens 1,7 MB/s Reaktionszeit (Latenz): nicht höher als 150 Millisekunden Aber: Diese Mindestversorgung reiche selbst für Homeoffice-Anwendungen kaum aus, schreibt „golem.de“. Immerhin sollen die Werte bald auf 15 MB/s im Download und 5 MB/s im Upload steigen, hat der Digitalausschuss im Bundestag im Sommer beschlossen. Das gilt womöglich ab Dezember. Gut zu wissen: Die ...