Ausgabe vom 20.12.2024 Seite 16
Suchbegriffe 20.12.2024 16
Das falsche Geschenk richtig umtauschen Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für die Waren-Rückgabe RHEINE. Der Pullover hat die falsche GröÃe, das Buch steht schon im Regal, und die Vase passt gar nicht zum eigenen Stil â solche Szenarien gehören zur Bescherung an Weihnachten dazu. Nach den Feiertagen stehen viele Beschenkte vor der Frage, welche Rechte sie beim Umtausch haben und wie sie diese geltend machen können. âAuch mit Kassenbon kann nicht jedes Produkt, das im Geschäft gekauft wurde, einfach umgetauscht werdenâ, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. âEin pauschales Recht auf Umtausch im Einzelhandel gibt es schlichtweg nicht. Bei Bestellungen in Online-Shops verhält es sich hingegen anders. Dort gibt es das 14-tägige Widerrufsrecht.â Das sollten Verbraucher über ihre Rechte rund um die Rückgabe von gekaufter Ware wissen: Umtausch im lokalen Handel: Trifft ein Geschenk nicht den Geschmack, passt nicht oder ist doppelt vorhanden, haben Verbraucher nicht automatisch ein Recht darauf, es umzutauschen. Vielmehr sind sie auf das freiwillige Entgegenkommen der Verkäufer angewiesen. Der Umtausch kann komplett abgelehnt oder statt der Auszahlung des Kaufbetrages nur ein Gutschein ausgestellt ...