Ausgabe vom 27.12.2024 Seite 16
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Tipps für ein sicheres Feuerwerk VBZ rät zu umsichtigem Umgang mit Raketen, Böllern und Co. RHEINE. Es darf wieder geböllert werden: Von Samstag bis einschlieÃlich Dienstag, 28. bis 31. Dezember, ist der Verkauf von Feuerwerks-Artikeln für Silvester offiziell erlaubt. Immer wieder kommt in der Neujahrsnacht aber zu Unfällen mit Böllern und Raketen. âDeshalb ist es ratsam, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und dabei besonders vorsichtig zu seinâ, schreibt die Verbraucherzentrale NRW. Zudem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Das gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser. Mit folgenden Tipps geht das Knall- und Lichtspektakel sicher und vielleicht auch etwas nachhaltiger über die Bühne: Nur Produkte mit Prüfzeichen kaufen : Für den Verkauf von Feuerwerk gelten in Deutschland strenge Vorschriften. Raketen und Böller müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Prüfstelle zugelassen werden. Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der ...