Ausgabe vom 21.05.2025 Seite 24

Suchbegriffe 21.05.2025    24


So reagieren Sie richtig Kündigung während der Elternzeit Eine Kündigung während der Elternzeit? Für viele kaum vorstellbar. Schließlich besteht während der Elternzeit für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot. Das ist sogar gesetzlich verankert. Doch es kann durchaus vorkommen, dass Eltern auch während ihrer Elternzeit eine Kündigung erhalten. „Das ist etwa bei einer Insolvenz des Unternehmens oder teilweiser oder kompletter Betriebsschließung der Fall“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Bei schwerem Fehlverhalten – etwa Beleidigung des Arbeitgebers oder Diebstahl beim Arbeitgeber – kann der Arbeitgeber Beschäftigten in der Elternzeit ebenfalls kündigen. Wichtig: Der Arbeitgeber kann die Kündigung nicht einfach aussprechen. Laut Gesetz ist hierfür die Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde nötig. Wichtig ist also, dass Eltern ihre Rechte kennen. Prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig und zulässig ist Wer in der Elternzeit ein Kündigungsschreiben erhält, sollte sich dieses genau durchlesen – und auf die Kündigungsfristen und genannten Gründe achten. Ist kein besonderer Ausnahmefall vom Kündigungsschutz gegeben, kann die ...