Ausgabe vom 14.02.2026 Seite 18

Suchbegriffe 14.02.2026    18


Den Nachlass rechtzeitig regeln Serie Recht Erben und vererben: Warum eine rechtzeitige Gestaltung Streit und Steuern sparen kann RHEINE. Der Tod eines Angehörigen ist eine emotionale Ausnahmesituation. Umso belastender ist es, wenn zu der Trauer und dem Abschied auch noch rechtliche Unsicherheiten oder familiäre Konflikte hinzukommen. Dabei lassen sich durch eine frühzeitige und durchdachte Nachlassplanung viele Problem vermeiden. Umso unverständlicher ist es, dass sich viele Menschen mit dem Thema „Vererben/Testament“ zu Lebzeiten nicht befassen. Doch wer keine Regelungen trifft, überlässt die Vermögensnachfolge dem Gesetz – mit Ergebnissen, die häufig weder gewünscht, noch steuerlich sinnvoll sind. Gesetzliche Erbfolge – Wer erbt ohne Testament? Fehlt ein Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Die Erben erster Ordnung sind die Kinder und die Enkel/Urenkel des Verstorbenen. Leben Kinder des Erblassers, schließen sie ihre eigenen Abkömmlinge von der Erbfolge aus. Jedes Kind erbt zu gleichen Teilen. Die Erben zweiter Ordnung sind die Eltern sowie deren Abkömmlinge, also insbesondere Geschwister, Neffen und Nichten. Die Erben der zweiten Ordnung kommen nur dann zum Zuge, wenn keine Erben der ersten Ordnung ...