Ausgabe vom 12.01.2008 Seite 37

Suchbegriffe 12.01.2008    37


1. Mischfläche, bestehend aus a niveaugleicher Fahr und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster b Plateaupflasterung mit Unterbau und einer Umrandung aus Plateausteinen, mit einer Innenfläche aus Betonsteinpflaster c Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung sowie Grünbeeten ohne Baumbepflanzung d Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster 2. betriebsfertiger elektrischer Straßenbeleuchtung 3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die vorstehende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Stichweges Föhrenweg der Stadt Rheine wird hiermit gemäß 7 Abs. 4 bis 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV NW S. 666 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 GV. NRW. S. 380 in Verbindung mit 16 der Hauptsatzung der Stadt Rheine vom 15. Dezember 1997, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 6. März 2007, öffentlich bekannt gemacht. Die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung ...