Ausgabe vom 13.09.2001 Seite 22
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Der Satzungsbeschluß wird hiermit gern. 10 3 BauGB in Verbindung mit 16 der Hauptsatzung der Stadt Rheine vom 15. Dezember 1997 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17 Dezember 1997, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 3. Juli 2001 ortsüblich amtlich bekanntgemacht. Die 6. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 135, Kennwort Germanenallee , der Stadt Rheine mit Begründung liegt ab dem Tage dieser Veröffentlichung im Planungsamt der Stadt Rheine, IV. Obergeschoß, neues Rathaus, Zimmer 407, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Dienststunden kann in die Planunterlagen Einsicht genommen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Mit dieser Bekanntmachung wird die Bebauungsplanänderung rechtsverbindlich. Rheine, 11. September 2001 lesetzbuch BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27 iugust 1997 BGBI. 1 S. 2141 , zuletzt geändert am 15. Dezember 997 BGBI. I S. 2902 in Verbindung mit 16 der Hauptsatzung der itadt Rheine vom 15. Dezember 1997 in der Fassung der lekanntmachung vom 17 Dezember 1997, zuletzt geändert durch latsbeschluss vom 3. Juli 2001 ortsüblich amtlich bekanntgemacht. Mit lieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung irksam. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung und den ...