Ausgabe vom 13.09.2005 Seite 20
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Schwanger am Arbeitsplatz In der Regel ist das kein Problem, doch bestimmte Tätigkeiten dürfen von Schwangeren nicht mehr ausgeführt werden. Und Nacht und Sonntagsarbeit ist ganz verboten. Foto gms Chinesen sind die eifrigsten Boykottierer Schulkinder haben an den Ranzen oft schwer zu tragen. Das kann zu Rückenbeschwerden führen. Schulkinder tragen eine schwere Last Ein Fernseher ist heute schneller erarbeitet als vor 13 Jahren. Heute geht das durchschnittlich in rund 39 Minuten. Für einen Friseurbesuch muss heute zehn Minuten länger gearbeitet werden als vor 13 signerin Agatha Ruiz de la Prada dieses luftige Kleid. Es ist schon für die Frühjahrs und Sommersaison 2006 gedacht. Foto AP Die Rechtslage ist eindeutig Viele Gesetze schützen berufstätige Schwangere und sichern ihnen den Job. Doch in der Praxis ist es oft eher eine Sache des Vertrauens und der Fair ness, wie sich Schwangere ihrem Arbeitgeber gegenüber verhalten und inwieweit sie ihn in ihre Pläne einweihen. Es gibt keine Vorgabe, wann man seinem Vorgesetzten sagen muss, dass man ein Kind erwartet , sagt Gero Krause von der Rechtsabteilung der Industrie und Handelskammer IHK Karlsruhe. In vielen Branchen aber empfehle es sich aus eigenem Interesse, es so früh wie möglich zu tun Wer etwa in der ...