Ausgabe vom 01.02.1975 Seite 32

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Betr. Lohnkostenzuschuß. Wissen Sie, welche Situation der von der Regierung beschlossene Lohnkostenzuschuß schafft, der angeblich mehr Arbeitsplätze schafft? Für zu besetzende Stellen werden vom Arbeitsamt nur solche Arbeitskräfte angefordert, für die Vater Staat für ein halbes Jahr 60 Prozent des Lohns zahlt, andernfalls verzichtet ein Betrieb solange auf tatsächlich benötigte. Arbeitskräfte, obwohl auf der Warteliste stehend, bis der Bewerber die dreimonatige Sperrfrist erreicht. Geschieht tatsächlich! Sicher wird es Betriebe geben, die sich nur aufgrund des Lohnkostenzuschusses über Wasser halten können, sei es für das halbe Jahr, in dem der Zuschuß gezahlt wird aber was dann? Wenn es für die betreffenden Bewerber um die Einstellung geht, ist doch sicher der ,gesunde Betrieb eher bei der Hand, vielleicht durch ein kleines Taschengeld, das er sich ja durchaus von den gesparten 60 Prozent abzweigen kann. Denn wenn ein Betrieb bei einer Einstellung schon taktisch vorgeht, statt betriebswirtschaftlich, wird er sich bei der Art der Einstellung auch nicht kleinlich verhalten. Andererseits handelt er doch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Warum soll er nicht statt des vollen Lohnes für sechs Monate nur 40 Prozent zahlen? In Ihrer Ausgabe vom 10. 1. 75 ...