Ausgabe vom 20.05.2023 Seite 18

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An den Grillrost, fertig, los Tipps zur Vermeidung von Nachbarschaftsstreit und Unfällen RHEINE. Die Deutschen lieben Grillen. Mit den ersten Sonnenstrahlen brutzelt und schmurgelt es wieder auf den Balkonen und in den Gärten. Egal ob Gemüse, Wurst oder Käse ? auf dem heißen Rost ist alles erlaubt, was schmeckt. Für das Grillen an sich gilt das leider nicht. An welche Regeln sich Mieter und Eigentümer halten müssen und worauf sie achten sollten, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, erklären die Experten der Versicherungen Ergo und DKV in einem Pressetext.Mieter, die auf ihrem Balkon oder im Garten die Grillkohle auspacken möchten, sollten vorher einen Blick in ihren Mietvertrag und die Hausordnung werfen. Vermieter können hier tatsächlich ein explizites Grillverbot festlegen, an das Mieter sich halten müssen. Ansonsten gilt: Ab an den Grillrost ? aber so, dass es die Nachbarn möglichst wenig beeinträchtigt.Das bedeutet zum Beispiel: ?Darauf achten, dass Rauch nicht direkt auf die benachbarten Balkone oder Terrassen zieht und den Grill lieber mit etwas Abstand zu den Nachbarn aufstellen?, so Michaela Rassat, Juristin der Ergo-Rechtsschutz-Leistungs-GmbH. Fühlen sich diese durch Grillrauch oder Lärm während der örtlichen Ruhezeiten erheblich belästigt, ...