Ausgabe vom 17.06.2023 Seite 7

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Bahn verhandelt nächste Woche weiter Nachrichten BGH stärkt erneut Rechte der Passagiere Klage nach verspätetem Anschlussflug Im konkreten Fall hatte die Klägerin in einem Reisebüro einen Flug von Stuttgart nach Zürich und Flüge mit einer anderen Airline von Zürich nach Philadelphia und von dort nach Kansas City im US-Bundesstaat Missouri gebucht. Die ersten beiden Flüge verliefen den Angaben nach planmäßig. Auf der letzten Teilstrecke startete der Flug verspätet, die Frau erreichte Kansas City mit einer Verspätung von mehr als vier Stunden ? und forderte daraufhin 600 Euro als Ausgleichszahlung. Das Amtsgericht Nürtingen und das Landgericht Stuttgart lehnten dies ab. Die Frau ging in Karlsruhe in Revision.Der BGH zog den Europäischen Gerichtshof zurate und entschied nun nach dessen Vorentscheidung, dass der Frau 600 Euro sowie Zinsen zustehen. Die drei Teilflüge seien unter anderem deshalb als Gesamtheit mit Abflugort in Deutschland zu betrachten, weil der Klägerin eine einheitliche bestätigte Buchung erteilt worden ist. Baugenehmigungen brechen im April ein Subventionen für Intel auf der Zielgerade Netzbetreiber sollen Strom bei Engpässen ?dimmen? dürfen Bundesnetzagentur spricht von Ausnahme bonndpa Die Bundesnetzagentur hält an Plänen fest, dass bei ...