Ausgabe vom 29.07.2023 Seite 17
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Die Chance, zu bleiben Rathaus Neues Aufenthaltsrecht bietet 61 ?geduldeten? Menschen ein Aufenthaltsrecht für 18 Monate RHEINE. Wer als Ausländer oder Ausländerin in Deutschland nur ?geduldet? und damit ausreisepflichtig ist, bekommt eine Chance, für 18 Monate in Deutschland bleiben zu können ? wenn er oder sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Folglich wird das neue Gesetz auch ?Chancen-Aufenthaltsrecht? genannt, das als ?§104c Aufenthaltsgesetz? Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Für Dhavalkumar Rajeshkumar Bhavsar (33) aus Indien, der seit fünf Jahren in Rheine lebt und arbeitet, ist das eine Chance, auf die er schon lange gewartet hat: ?Ich möchte hier leben und arbeiten, ich möchte wieder reisen, bald möchte ich heiraten. Das alles kann jetzt möglich werden?, sagt Bhavsar.Weil er in Indien keine Perspektiven für sich sah, verließ Bhavsar vor sieben Jahren Elternhaus und Heimatland und kam mit einem Schülervisum nach Deutschland. ?Ich wollte arbeiten, um meine Eltern in Indien unterstützen zu können?, sagt der 33-Jährige. Geholfen haben ihm dabei sein Sprachtalent ? er spricht 13 Sprachen ? und sein Fleiß. ?Ich mache alle Arbeiten, ich will auf keinen Fall von Hartz IV leben.? In seinem festen Job darf er mit seiner ?Duldung? zwar arbeiten, aber ...