Ausgabe vom 30.01.2024 Seite 22

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Bestsellerliste Sachbuch Kein Krabbeln auf dem Teller Insekten in Lebensmitteln bleiben eine Randerscheinung Denn kurz zuvor hatte die EU-Kommission ihre sogenannte Novel-Food-Verordnung um einen Eintrag erweitert. Zum 24. Januar trat die Novelle in Kraft. Als sicheres Nahrungsmittel deklariert und somit im Staatenbund zugelassen sind seitdem auch die Larven des Getreideschimmelkäfers, auch Buffalowurm genannt.Es ist wohl kaum von der Hand zu weisen: Besonders appetitlich sehen die wurmartigen gelb-braunen Larven nicht aus, wenn sie sich zu Hunderten umeinander tummeln. Sie ähneln stark den artverwandten, aber etwas besser bekannten Mehlwürmern ? den Mehlkäferlarven, die ebenfalls als Lebensmittelbestandteil zugelassen sind. Doch ist von der ursprünglichen krabbeligen Form der Larven später nichts mehr sichtbar. Zumeist werden sie in gemahlener Form, als Larvenmehl, oder verarbeitet als Paste hinzugegeben. Auch der Verzehr als gefrorenes oder gefriergetrocknetes Produkt wäre theoretisch möglich.Dabei ist der Buffalowurm schon das vierte Insekt, das als neuartiges Lebensmittel in der EU zugelassen wurde. Beginnend mit dem bereits oben genannten gelben Mehlwurm im Mai 2021 folgten danach die Wanderheuschrecke und die Hausgrille. Was alle Insektentypen eint, ist ihr hoher ...