Ausgabe vom 03.02.2024 Seite 13

Suchbegriffe 03.02.2024    13


Für den Notfall vorsorgen Anleitung für eine Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung können alle Menschen ab 18 für solche Fälle vorsorgen. Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, gibt Tipps, wie eine Patientenverfügung rechtssicher verfasst wird und welche Aspekte darin wichtig sind.Für eine medizinische Maßnahme ist immer die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Für den Fall, dass man diese selbst nicht geben kann, kann man seinen Willen vorab in einer Patientenverfügung festlegen. Hier bestimmt man, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen gewünscht sind und welche nicht. Das entlastet die Angehörigen, die sonst vielleicht mühsam den möglichen Willen ermitteln und gegenüber Ärzten vertreten müssen. Mit einer Patientenverfügung kann jeder sich auf Fälle schwerer Krankheit oder die Folgen eines Unfalls vorbereiten und die eigenen Wünsche formulieren. Möglich ist das ab 18 Jahren.Angehörige müssen vor allem wissen, dass es eine Patientenverfügung gibt und wo sie zu finden ist. Eine Ablage in einem persönlichen Ordner, zu dem Angehörige Zugang haben, reicht aus. Ein Gang zum Notar ist nicht nötig. Ärztinnen und Ärzte sind allerdings darauf angewiesen, dass aus der ...