Ausgabe vom 12.02.2024 Seite 14

Suchbegriffe 12.02.2024    14


Wegzeit und Kosten werden eingespart Digitale Krankschreibung: Arbeitsagentur erhält Daten elektronisch RHEINE. Arbeitgeber sind seit Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich zwar weiterhin ?krankmelden?, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich aber nicht mehr vorgesehen, heißt es in einem Pressetext der Bundesagentur für Arbeit.Für Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit gilt diese Regelung seit Anfang des Jahres 2024. Sie müssen ihrer Agentur für Arbeit ihre Arbeitsunfähigkeit bzw. die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeit zwar weiterhin umgehend mitteilen ? entweder über die eServices, die Kunden-App ?BA-mobil? oder telefonisch. Es entfällt aber die Pflicht, eine Bescheinigung in Papierform vorzulegen.Stefan Latuski, Chief Information Officer der Bundesagentur für Arbeit (BA): ?Die Arbeitsagenturen können seit Jahresanfang über einen elektronischen Datenabruf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse einholen. Unsere Kundinnen und Kunden entlasten wir damit von der Nachweispflicht der Bescheinigung und so sparen sie Wegezeit und Kosten. Wir gehen damit ein ...