Ausgabe vom 21.03.2024 Seite 18

Suchbegriffe 21.03.2024    18


Welche Rechte haben Reisende? Wenn die Kreuzfahrt nicht lustig ist RHEINE. Die Verbraucherzentrale hilft, wenn gebuchte Reisen nicht wie geplant ablaufen.Ein Cholera-Ausbruch auf einem Kreuzfahrtschiff, ein ansteckendes Virus, Verspätungen oder geänderte Reiserouten aus Sicherheitsgründen: All das kann dazu führen, dass eine gebuchte Reise nicht wie geplant abläuft.Rechtlich bewegen sich Veranstalter hier allerdings in sehr engen Grenzen. ?Jede Änderung nach Reisebeginn ist ausgeschlossen?, erläutert Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. ?Dies gilt auch, wenn der Veranstalter die Gründe nicht oder kaum beeinflussen kann.?Das bedeutet: Reisende haben in jedem Fall Minderungsansprüche, wenn der Reiseverlauf nach Reisebeginn geändert wird.Laut Gesetz sind Veranstalter nur sehr begrenzt berechtigt, Änderungen an der Reise vorzunehmen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 651f und 651g BGB) ist das ?Wann? und ?Wie? von Reiseänderungen geregelt. Erhebliche Änderungen sind einseitig faktisch nicht möglich, und selbst unerhebliche Änderungen können stets nur bis spätestens zum Reisebeginn vorgenommen werden. Ein kostenfreier Rücktritt von einer Pauschalreise ist möglich, wenn es zu einer erheblichen Änderung der Reiseleistungen kommt. Gerichte ...