Ausgabe vom 22.04.2024 Seite 20

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Deine Geschichte gehört dir Fragen & Antworten zum Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April ?Ein Urheber oder eine Urheberin ist ein Mensch, der kreativ tätig ist. Auch Kinder sind Urheber, wenn sie zum Beispiel ein Bild malen oder eine Geschichte schreiben oder sich ein Lied ausdenken?, sagt Katharina de la Durantaye. Sie ist Professorin an der Freien Universität Berlin. Urheber sind die Schöpfer eines Werkes. Zu solchen Werken zählen neben Bildern, Geschichten oder Liedern auch etwa Computerprogramme, Fernsehbeiträge oder Urlaubsfotos.Wenn alle in einer Schulklasse einen Hasen malen, malt den jeder ein bisschen anders. ?Die Idee, dass man einen Hasen malt, ist nicht geschützt?, erklärt Katharina de la Durantaye. Deine persönliche eigene Umsetzung aber schon. Der Urheber oder die Urheberin darf selbst entscheiden, was damit geschieht. Dazu gehört auch, anderen Rechte daran zu geben. Autoren oder Autorinnen geben zum Beispiel einem Verlag das Recht, ihre Geschichten als Bücher zu verlegen und damit Geld zu verdienen.Wenn Menschen oder Unternehmen ohne Erlaubnis die Werke anderer kopieren oder nachmachen, ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht. ?Dann kann die Person, die die Rechte hat, die Nutzerin verklagen?, sagt Katharina de la Durantaye. Die ...