Ausgabe vom 29.04.2024 Seite 14

Suchbegriffe 29.04.2024    14


Wer haftet, wenn?s kracht? ATU klärt auf: Einige Fahrassistenzsysteme in Neuwagen werden bald Pflicht RHEINE. Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden ab dem 7. Juli bestimmte Fahrassistenzsysteme für Neuwagen Pflicht. Damit soll die hohe Zahl von jährlich 20000 Verkehrstoten in der EU gesenkt werden. Auch wenn die elektronischen Helfer in der Regel gut funktionieren und für Sicherheit sorgen, können Fehlfunktionen in Ausnahmesituationen zu Unfällen führen. ATU-Experte Moritz Nickl erklärt, wer in einem solchen Fall haftet. ?Von der Regel ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor dem Stichtag zugelassen wurden?, weiß er.Zu den künftigen Pflichtsystemen zählen der aktive Spurhalte- sowie der Geschwindigkeitsassistent. ?Der aktive Spurhalteassistent überwacht das Verhalten des Fahrzeugs in der Fahrspur. Entfernt es sich zu weit von der Ideallinie, korrigiert das System mit Lenkimpulsen oder einseitigen Bremseingriffen?, erklärt der Experte. ?Der Geschwindigkeitsassistent erkennt die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit und bremst das Fahrzeug bei Überschreiten ab. Beide Systeme können die Fahrer jedoch übersteuern, zum Beispiel durch Drücken des Gaspedals oder Gegenlenken.?Ebenfalls verpflichtend ist der Notbremsassistent. Mithilfe ...