Ausgabe vom 06.06.2024 Seite 23

Suchbegriffe 06.06.2024    23


Beantragung von Wahlscheinen NEUENKIRCHEN. Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können von im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten noch bis zum Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, im Rathaus, Zimmer 1.02 mündlich, schriftlich oder elektronisch (nur noch über wahlen@neuenkirchen.de) beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.Es wird dringend angeraten persönlich im Wahlbüro (im Rathaus) den Wahlschein (inklusive Briefwahlunterlagen) zu beantragen und in Empfang zu nehmen, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Neuenkirchen.Außerdem können Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) noch am Samstag, 8. Juni, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und am Sonntag, 9. Juni(Wahltag), in der Zeit von 8 bis 15 Uhr im Rathaus, Zimmer 1.02, beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.Dabei ist ein vom Wähler/von der Wählerin unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines vorzulegen. Das Wahlbüro ist während der Dienststunden und der vorgenannten Zeiten unter der Rufnummer 926-401, 400 bzw. -430 zu erreichen. ?Immer ein offenes Ohr für die Kinder? Michael Flüthmann erhält den Kinderoskar 2024 / Preisverleihung am Samstag beim Kindertag ...