Ausgabe vom 03.07.2024 Seite 18
Suchbegriffe 03.07.2024 18
Jobben neben dem Studium Was Arbeitgeber und Studierende beachten sollten RHEINE/KREISSTEINFURT. Für viele Studierende sind die Semesterferien eine willkommene Gelegenheit, um Geld zu verdienen. Auch im Kreis Steinfurt jobben viele Studierende, um ihr Einkommen aufzubessern. Insbesondere in den Semesterferien ist der Run auf die begehrten Semester-Jobs sehr groß. Doch hierbei sollten Arbeitgeber und Studierende beachten: Dauert der Job nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, handelt es sich in der Regel um eine kurzfristige Beschäftigung und die Studierenden bleiben versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. ?Es werden alle Beschäftigungen des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt und das unabhängig davon, wie viel Geld Studierende dabei verdienen und wie viele Stunden sie in der Woche arbeiten?, sagt AOK-Serviceregionsleiter Michael Faust.Sobald sich die Beschäftigung jedoch verlängert und die bisher kurzfristige Tätigkeit nun länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr andauert, sind ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Überschreitung Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen. Was am Ende der Beschäftigung auf dem eigenen Konto bleibt und ob für die Kranken-, Pflege- und ...