Ausgabe vom 26.07.2024 Seite 2
Suchbegriffe 26.07.2024 2
Kritik an Formulierung: Spahn kontert Der frühere BundesgesundheitsministerHintergrund ist die Veröffentlichung ungeschwärzter Dokumente über die Sitzungen des Corona-Krisenstabs beim Robert- Koch-Institut. Gericht bestätigt Corona-Regeln zu Ladenschließungen Urteil: Damals gewählte Größenbegrenzung von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche war rechtens Die Regelungen seien verhältnismäßig und damit notwendige Schutzmaßnahmen gewesen (Az.: BVerwG 3 CN 3.22). Konkret ging es bei der Entscheidung um eine sächsische Corona-Schutzverordnung, die vom 20. April bis zum 3. Mai 2020 galt. Sie regelte auch, dass größere Geschäfte ihre Verkaufsfläche nicht durch Absperrungen auf 800 Quadratmeter begrenzen durften, um dem Öffnungsverbot zu entgehen. Auch andere Bundesländer hatten die Größenbegrenzung in ihren Verordnungen. Geklagt hatte die Betreiberin eines Elektronikmarktes aus Görlitz. Sie berief sich auf ihr Grundrecht der Berufsfreiheit und auf die Gleichbehandlung. Mit rund 1400 Quadratmetern überschritt der Markt die umstrittene Größenbegrenzung.Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte die Verordnung bereits in der Vorinstanz als rechtmäßig eingestuft. Die Revision gegen dieses Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht zurück.Das Land Sachsen hatte ...